Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zu früher auch bei langem Auslandsaufenthalt fällig

 

Früher konnte man sich bei längerem Auslandsaufenthalt bei der GEZ abmelden und musste die Rundfunkgebühr nicht mehr bezahlen. Da man nun den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, müsste man die Wohnung abmelden. Ansonsten ist der Beitrag fällig. Einen entsprechenden Fall schildert die WAZ.

 

 

Die Zeitung zitiert auch eine Mitarbeiterin der Presseabteilung des WDR, die darauf hinweist, dass es ein riesiger Verwaltungsaufwand wäre, wenn jeder, der Deutschland zeitweise verlasse, seine Rundfunkgeräte abmelde. „Früher ging das, da der Rundfunkbeitrag an die Geräte geknüpft war. Jetzt ist er an die Wohnung geknüpft.“ Doch wo ist da der Unterschied? Früher hat man sein Fernsehgerät in der Wohnung gelassen und nicht ins Ausland mitgenommen. Nun verlässt man die Wohnung für einige Monate. Der Vorgang bleibt der gleiche. Zudem bestätigt die Mitarbeiterin, dass es sich früher auch nur um Einzelfälle handelte, bei denen man sich vom Rundfunkbeitrag aufgrund eines Auslandsaufenthaltes abmeldete.

 

Fazit (16.08.2013) : Wohnung zahlt Beitrag. Früher konnte man sein Empfangsgerät in seiner Wohnung zurücklassen, ins Ausland fahren und sich abmelden. Doch wer die Wohnung zurücklässt, muss bezahlen.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)