In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der medienpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Antje Feiks, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens es welche lokalen Zeitungen gibt (6/17636), teilt Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk mit:
„Unter dem Vorsitz von Sachsen haben die Bundesländer eine Arbeitsgruppe ,,Regionale Vielfalt“ eingerichtet. Zielsetzung ist, Maßnahmen zum Erhalt regionaler Vielfalt zu erarbeiten. Dies verdeutlicht, dass die Staatsregierung Probleme der lokalen und regionalen Medien, davon sind sowohl Printmedien als auch der Lokalfunk umfasst, sehr ernst nimmt und bestrebt ist, die regionale Vielfalt zu stärken. Die Arbeitsgruppe, die auf Fachebene im April 2019 das zweite Mal getagt hat, hat noch keine Festlegungen getroffen, zu denen eine politische Einigung herbeigeführt werden könnte.“
Allerdings verfügt die sächsische Regierung noch nicht über ein vollständiges Bild zur Situation des Lokaljournalismus in Sachsen. Während sie die lokalen und regionalen Fernseh- und Hörfunkveranstalter benennen kann, beantwortet sie die Frage zu den lokalen und regionalen Zeitungen so: „Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs Iiegen.
Letzteres ist hier der Fall: Es liegen der Sächsischen Staatsregierung keine vollständigen und umfassenden Erkenntnisse dazu vor, welche lokalen Zeitungen es in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens gibt. Diese Daten werden nicht von ihr erfasst. Hintergrund ist die Staatsferne der Presse und der Umstand, dass es, anders als beim privaten Rundfunk, auch kein Zulassungserfordernis gibt.“