Der linke Landtagsabgeordnete Falk Neubert war mit einer Antwort von Medienminister Fitz Jaeckel auf seine Kleine Anfrage zu recht unzufrieden und fragte nach: „Wann gedenkt die Staatsregierung als federführende und somit verfahrensleitende Staatskanzlei die anderen Landesregierungen zu einer solchen Form der ,,Besprechung oder Erörterung“ einzuladen?“
Dieser antwortete: „Die Staatsregierung prüft einen geeigneten Terminvorschlag für Gespräche mit den Staatsregierungen der beiden anderen Staatsvertragsländer. Daþei ist zu berücksichtigen, dass sich der MDR-Rundfunkrat am 08.12.2015 für seine neue Amtszeit konstituiert.“
Allerdings bleibt er die Erklärung schuldig, warum er auf die Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrates verweist. Was wäre denn, wenn dieser sich letztes Jahr neu konstituiert hätte? Würde er sich dann fünf Jahre Zeit lassen, bevor er zur verfassungskonformen Anpassung des MDR-Staatsvertrages einlädt?