Vor dreieinhalb Jahren, im März 2014, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Gremien des ZDF verfassungswidrig zusammengesetzt seinen. Staatliche bzw. staatsnahe Vertreter machten mehr als ein Drittel aus. Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts ist auch der MDR-Rundfunkrat verfassungswidrig zusammengesetzt. Der ZDF-Staatsvertrag wurde längst novelliert. Doch die sächsische Staatsregierung sieht keinen Druck, auch den MDR-Staatsvertrag anzupassen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Claudia Maicher (Bündnis 90/Grüne; Drs.-Nr.: 6/10490, Novellierung MDR-Staatsvertrag, online) heißt es: “Die Sächsische Staatskanzlei hält eine Ratifizierung der Novelle des MDR-Staatsvertrages vor der Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrates im Dezember 2021 unter Berücksichtigung des im Vorfeld gemäß § 19 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag durchzuführenden Bewerbungsverfahrens für ausreichend.” Unterschrieben hatte diese Antwort Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel. Nun gibt es mit Oliver Schenk einen neuen Staatskanzleichef.
Mal sehen, er und der Ministerpräsident Michael Kretschmer es anders als ihre Vorgänger sehen und ob die Novellierung des MDR-Staatsvertrages Bestandteil des 100-Tage-Programms ist.