Nun hat Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann in der Leipziger Volkszeitung (nicht online verfügbar) wiederholt, was er im Radio1-Medienmagazin von Jörg Wagner am 30. Oktober live sagte. Er warf den öffentlich-rechtlichen Sendern unnötige Doppelungen und damit indirekt die Verschwendung von Rundfunkgebühren vor. Konkret benannte er nun die Silvestersendungen von ARD und ZDF. Während das ZDF live aus Dresden das Konzert der Sächsischen Staatskapelle übertrage, sende die ARD erstmals live das Silvesterkonzert aus Berlin. Zudem werde das ARD-Konzert nicht von einem sendereigenen Orchester gespielt, sondern von den Berliner Philharmonikern.
ARD-Programmdirektor Volker Herres wies die Kritik zurück: „Herr Beermann wirft ARD und ZDF das vor, was Teil ihres Programmauftrags ist. Nachdem das ZDF das Silvesterkonzert der Berliner Philharmoniker nicht mehr übertragen wollte, hat die ARD übernommen. Nun gibt es zwei hochklassige kulturelle Angebote für die Zuschauer, die selber entscheiden können, welches ihnen mehr zusagt.“ Nun, dies ist ein schlechtes Argument, wenn zwei Konzerte fast gleichzeitig laufen.
Wie epd medien berichtet, beruft sich Johannes Beermann in seinen Vorschlägen auf eine Studie, die ihm Prof. Christoph Degenhart erstellt hat. Darin schlägt dieser u.a. vor, dass man nicht mehr in doppelter Besetzung von Großereignissen berichtet. Zudem solle darüber nachgedacht werden, ob Deutschlandradio und Deutsche Welle nicht stärker miteinander kooperieren könnten.
Allerdings will die Arbeitsgruppe, die Beermann im Auftrag der Ministerpräsidenten leitet und die Einsparpotentiale bei ARD und ZDF ermitteln soll, ihren Bericht erst 2014 vorlegen. Dabei könnte die Sächsische Staatsregierung nun direkt und ohne Umwege tätig werden. Schließlich ist sie im ZDF-Fernsehrat (Beermann selbst), MDR-Rundfunkrat, Hörfunkrat des Deutschlandradios sowie Rundfunkrat der Deutschen Welle vertreten.