Das schwedische Oberverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Smartphones gekippt, meldete letzte Woche Zeit online. Die schwedische Gebühreneinzugszentrale Radiotjänst hatte darauf verweisen, dass Internetnutzer zahlen müssten, da die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens seien auch im Internet auch im Internet zu empfangen seien.
Doch ein „Computer mit Internetzugang sei nicht in erster Linie dafür bestimmt, Fernsehübertragungen zu empfangen“, urteilten die Richter laut sueddeutsche.de. Allerdings ist im schwedischen Gesetzestext festgeschrieben, dass die Gebühr fällig wird, wenn Haushalte über „ein Gerät“ verfügen, das Fernsehprogramme empfangen kann, auch wenn es „anderen Zwecken dient“.