Sieben der insgesamt 16 Landesparlamente haben bislang dem Staatsvertrag zur Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags zugestimmt, so die Funkkorrespondenz. Dabei handelt es sich um die hamburgische Bürgerschaft, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Landtage von Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In Hamburg war der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Februar dieses Jahres verabschiedet worden.
Im Mai hatten das Berliner Abgeordnetenhaus und die Landtage von Bayern und Brandenburg das Vertragswerk. Am 28. Juni folgten das niedersächsische Parlament und der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Als siebtes Parlament gab am 24. August der hessische Landtag seine Zustimmung.