„Eine Förderung beim Programm ist natürlich nicht möglich, das verbietet das Verfassungsgebot der Staatsferne des Rundfunks. Wir überlegen, wie wir den Veranstaltern die Verbreitungskosten abnehmen können. Im Landtag wird gegenwärtig fraktionsübergreifend über eine entsprechende Änderung des Privatrundfunkgesetzes nachgedacht, damit bei den Verbreitungskosten eine Förderung möglich wird“, so Medienratspräsident Michael Sagurna im Interview mit Ingolf Pleil von der DNN.
Eine Übernahme der Verbreitungskosten per Satellit, bei der fünf Satellitenkanäle für die verschiedenen Regionen genutzt werden sollten, wurde von den Veranstaltern abgelehnt. (Dies hätte 2,25 Mio. Euro gekostet.)
Michael Sagurna sieht derzeit drei andere Wege, den Lokalanbietern Geld zukommen zu lassen. „Auf Bundesebene wird derzeit darüber diskutiert, 60 Millionen Euro im Jahr aus dem Rundfunkbeitrag für die Verbreitungskosten bei lokalen Rundfunkanbietern einzusetzen. Das wären monatlich 15 Cent pro Beitragszahler.
Eine andere Möglichkeit wäre es, die Förderung hier in Sachsen selbst zu stemmen. Wir als SLM könnten allein aber nur etwa 300.000 Euro aufbringen. Wir werden auch aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Deshalb würden wir uns für diesen Fall wünschen, dass der Landtag ein entsprechendes
Programm auflegt, damit unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Zeit die Verbreitungskosten gefördert werden können. Bei jedem Veranstalter müsste gesondert geprüft werden, ob er die Voraussetzungen erfüllt. Eine pauschale Förderung soll es nicht geben.“