Zitiert: Wie man ARD und ZDF auf eine andere Gestaltung des Auftrags verpflichten kann

Die Frage, ob man zum Beispiel bestimmte zeitliche Mindesterfordernisse und einen angemessenen Mindestanteil für Information und Kultur in den publikumsstarken Tageszeiten vorschreiben darf, ist sehr umstritten. Solche Quotenregelungen werden zumeist nur ausnahmsweise und als letzter Ausweg bezeichnet, etwa eine Quote von mindestens…

Zitiert: Auftrag des Rundfunks

Rundfunk muss Öffentlichkeit (wieder)herstellen. Ein vielfältiges Meinungsbild gewährleisten, der Fragmentierung und Personalisierung entgegenwirken. Der Schwerpunkt des Auftrags muss sein: Alle Menschen müssen erreicht werden. … Wo soll öffentliche Willensbildung in Zeiten des Internets stattfinden? Auf YouTube? Viele öffentlich-rechtliche Angebote suchen hier ihr…

Anforderung an öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk

„Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden.“

(Präambel RFSTV, online)

 

Zitat: Grundversorgung und kultureller Auftrag des Rundfunks

Ausschnitt aus einer Rede von Dieter Dörr beim „Festival Radiozukunft“, das vom 7. bis 10. März an der Berliner Akademie der Künste stattfand:

„Schon der nur teilinformierte Bürger beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Noch gefährlicher ist der fehlinformierte Bürger. Nur der umfassend informierte Bürger bleibt also demokratiefähig.

 

Dies ist in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger das Fernsehen als wichtigste Informationsquelle nutzen und das Radio nach dem Fernsehen an zweiter Stelle bei der Nachrichtennutzung folgt, nur dann gewährleistet, wenn neben den werbeabhängigen privaten Rundfunk ein über Gebühren bzw. Beiträge finanzierter, auf eine umfassende Information verpflichteter öffentlich-rechtlicher Rundfunk tritt. Diese Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die hinter der Figur von der „dienenden Rundfunkfreiheit“ steht, nimmt nicht etwa an Gewicht ab, sondern gewinnt zunehmend an Bedeutung, je mehr die Medien insgesamt – also auch die Telemedien und die Printmedien – in den Sog von Werbewirtschaft und Kapitalgebern geraten.

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Die versteckten Aufträge an ARD und ZDF in den Gutachten der Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Paul Kirchhof

 

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.

Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.

In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.

Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen Die versteckten Aufträge an ARD und ZDF in den Gutachten der Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Paul Kirchhof