Über den Wechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum, Rundfunkbeitrag wurde immer wieder diskutiert. Unklar war bisher, wie die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) in Zukunft heißen wird. In einem Entwurf zum entsprechenden Staatsvertrag gab es vor zwei Jahren einen Hinweis. Da wollte man die GEZ in „Rundfunkservicezentrale“umbenennen.
Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen? Weiterlesen
Die Kritik an der Rundfunkgebühr für Kleingärtner riss in den letzten Tagen nicht ab. Für Bernd Engelhart, den Vorsitzenden des Landesverbandes der Gartenfreunde Brandenburgs, ist sie ein Unding. Er kritisierte in der Märkischen Allgemeinen, dass der Staatsvertrag unterstellt, „Besitzer eines Gartenhauses würden dort 12 Monate im Jahr Radio und Fernsehen nutzen. Ab Oktober würden Strom und Wasser abgestellt. Es sei deshalb ungerecht, auch für die Wintermonate GEZ-Gebühren zu verlangen.“ Die Thüringer Allgemeine dokumentierte den Zorn mit Beiträgen und Leserbriefen.
Die ARD wolle Großlauben mit mehr als 24 Quadratmetern nicht anders behandeln als die kleineren Lauben in Westdeutschland, sagte die Thüringer Staatskanzleiministerin Marion Walsmann am Mittwoch im Erfurter Landtag, so welt.de. Die Rundfunkanstalten wollten sich für eine möglichst unbürokratische Lösung einsetzen. Weiterlesen
Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann ist der Meinung, dass die GEZ, die derzeit ca. 1.150 Mitarbeiter habe, stark schrumpfen müsse. Er sehe zwar mit dem neuen Gebührenmodell einen „einmaligen“ Mehraufwand, um die entsprechenden Dateren zu erheben. Auf längere Sicht müsse die GEZ jedoch stark schrumpfen. Er könne sich nicht vorstellen, „dass sie für weniger als die Hälfte der aufgaben dauerhaft mehr als die Hälfte des jetzigen Personals braucht“, zitiert ihn der Focus (18/2011)