„Der MDR-Rundfunkrat kann mit einem Frauenanteil von 11,7 Prozent nicht den Anspruch erfüllen, repräsentativ für die Gesellschaft zu sein. Die Möglichkeit der Veränderung besteht jetzt, da im Herbst 2015 die beteiligten Organisationen erneut ihre Vertreterinnen und Vertreter für die… Weiterlesen
„Deutschlands Großkirchen haben zwei Coups bei öffentlich-rechtlichen Sendern gelandet. Unter dem Dach der Deutschen Welle besitzen die beiden Amtskirchen neuerdings ihren eigenen Internetauftritt. Die Rubrik „Deutschland“ des Auslandssenders bietet drei Optionen: „Deutschland verstehen“, „Deutschland entdecken“ und „Deutschland evangelisch-katholisch“.“
Beim… Weiterlesen
Susanne Pfab ist seit Anfang des Jahres neue ARD-Generalsekretärin. Sie war von 2006 bis September 2014 Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz. Zuvor leitete sie vier Jahre das Gremienbüro des Bayerischen Rundfunks. Auch wenn sie aus Beitragsgeldern bezahlt wurde, war sie letztlich Angestellte der Gremien.
Innerhalb der ARD soll Susanne Pfab in medienpolitischen Fragen beratend zur Seite stehen. Zudem soll sie den ARD-Vorsitz, der derzeit beim NDR und ab 1.1.2016 beim MDR liegt, also die jeweilige Geschäftsführung des Senderverbundes bei strategischen Fragen sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
Dabei wird ihr die langjährige Tätigkeit in der Gremienvorsitzendenkonferenz von Nutzen sein. Schließlich kennt sie einen großen Teil der Akteure, die u.a. auch aus der Politik kommen. Weiterlesen
„Um diese Vielfalt in den Fernsehrat zu bekommen, muss man diese Bürger nur zulassen – ohne dass sie sich in Gremien hochdienen und dabei schwere Haltungsschäden erleiden. Man muss es so machen, wie die Erfinder der Demokratie vor 2.500 Jahren:… Weiterlesen
„Auch für die Mitglieder der Aufsichtsgremien über den privaten Rundfunk hat der Gesetzgeber Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten“, stellt Jörg Ukrow vom Institut für Europäisches Medienrecht in der Funkkorrespondenz (30-31/2014) fest. Und er stellt fest:
„Keines der derzeitigen Organe nach § 35 Abs. 2 RStV ist in seiner Zusammensetzung kraft Staatsvertrag durchgehend oder zumindest überwiegend am Maßstab der organisatorischen Absicherung von Vielfaltsicherung ausgerichtet. Zudem erscheinen die für diese Organe entwickelten Inkompatibilitätsregelungen defizitär.“ Weiterlesen