Randbedingungen der EU für „Junges Angebot“ von ARD/ZDF

In der „MITTEILUNG DER EU-KOMMISSION ÜBER DIE ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN AUF DEN ÖFFENTLICHRECHTLICHEN RUNDFUNK“ aus dem Jahre 2009 heißt es   „85. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Entwicklung des Rundfunkmarkts sowie des Spektrums…