BGH: Internet ist Bestandteil der Lebensqualität

 

 

 

Internet gehört zur Lebensgrundlage, titelt SpOn. Laut dem Bundesgerichthof in Karlsruhe ist Internet genauso wichtig wie Autofahren. Deshalb gibt es in Zukunft auch Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist., schreibt der Tagesspiegel. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war. Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen – als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität, so die Süddeutsche Zeitung.

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