Jugendmedienschutz: Gut Ding will Weile haben

„Tatort Internet.“ Seit der ersten Ausstrahlung am 7. Oktober gingen bei der KJM immer mehr Beschwerden ein. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich nun entschieden. Auf ihrer Sitzung am Mittwoch dieser Woche. Das war der 10. November. „Nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht“, meldet presseportal.de.

Und die KJM vermeldet: „Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen.“

Soll damit etwa die lange Entscheidungszeit begründet werden? Dafür ist die Begründung doch etwas dürr. „Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.“ Kinder und Jugendliche erhalten also kaum Hilfen. Man zweifelt zwar an der Gestaltung der Sendung, will sie jedoch aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht beanstanden. Weiterlesen Jugendmedienschutz: Gut Ding will Weile haben

Der RTL-II-Skandal

Ein Skandal ist allenfalls, dass es ein Sender schafft, über Wochen hinweg einen rechtspolitischen Reformbedarf zu behaupten, den es so nicht gibt. … Wenn es eine Schutzlücke gibt, dann im realen Leben, aber nicht im Internet.

Ende 2003 fügte die damalige rot-grüne Regierungskoalition eine neue Vorschrift in das Strafgesetzbuch ein, die es unter Strafe stellt, wenn jemand „auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen“.“ Diese Änderung hatte zum Ziel, die Kontaktanbahnung von Pädophilen mit Kindern im Internet zu erfassen, um eine „Strafbarkeitslücke zu schließen“. Das Gesetz gilt seit dem 1. April 2004

Weiterlesen: spiegel.de