Zitiert: Bayern hält am Ziel der Beitragsstabilität fest

Nachdem 2025 keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die Länder wegen der Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags ergangen ist, wird es vermutlich 2026 zu einer Entscheidung kommen. Bayern hat hier deutlich gemacht, dass die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssen, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden wird. Dabei bleiben wir, genauso wie beim Ziel der Beitragsstabilität.

Florian Herrmann, medienpolitik.net, 08.01.2026 (online)

Zitiert: EU-Kommission startet Konsultation zur Rundfunkfinanzierung

Die EU-Kommission stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut auf den Prüfstand. Brüssel will evaluieren, ob die 2009 per Rundfunkmitteilung festgelegten Regeln für staatliche Beihilfen noch zeitgemäß sind. Bis Mitte Januar 2026 können Bürger und Experten Stellung nehmen. […] Zur Bewertung sei…

Zitiert: Rundfunkfinanzierung in der Sackgasse

Bisher war Einstimmigkeit gefordert, wenn es um rundfunkpolitische Fragen ging. Die Ministerpräsident*innen der Länder sollen gemeinsam agieren, zum Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kein einfaches Unterfangen, wenn es um das Thema Rundfunkfinanzierung geht. Dass diese Praxis nun überarbeitet wird, ist Ausdruck einer Krise…

Zitiert: Weiter Ungewissheit über neues Modell für Rundfunkfinanzierung

Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells für die öffentlich-rechtlichen Sender bleibt weiter unwahrscheinlich. Zwar haben nach epd-Informationen inzwischen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten von 13 Bundesländern die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags unterzeichnet. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist dies jedoch derzeit nicht zu erwarten. Die…