Zitiert: Wie Unterhaltung bei ARD und ZDF bisher sein soll
Im Paragraf 11 Absatz 1 des 12. Rundfunkstaatsvertrages (2008) hieß es: „Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und…
