ARD, ZDF und Dradio im Netz: Mehr Freiheit zu weniger Text

Lösung für Streit zwischen Verlegern und Sendern: Im Kern ging es um die Frage, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Offen ist die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden soll. (Hamburger Abendblatt)

ARD und ZDF im Netz: Mehr Freiheit, weniger Text (dwdl.de)

Presse zufrieden, Filmemacher fassungslos (faz.net)

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Sinnloser Streit um “Presseähnlichkeit”: ARD per Staatsvertrag zu Textangeboten verpflichtet

In § 3 Absatz 2 RFSTV heißt es: “Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.”

 

Dies ist ein Auftrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie alle bundesweit verbreiteten kommerziellen Programme. Zur Barrierefreiheit gehört auch die „Verschriftlichung“ audiovisueller Angebote. Wie man dieser Vorgabe des Staatsvertrages gerecht werden kann, ohne sich den Vorwurf der Presseähnlichkeit einzuhandeln, sollten die Verlegerverbände einmal darlegen.

Zitiert: Woran Heike Raab die Konkretisierung des Telemedienauftrags misst

Mit dem Kriterium der Presseähnlichkeit wurde vor einigen Jahren der Versuch unternommen, Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von denen der Presseverlage unterscheidbar zu halten. Gleichzeitig handelt es sich natürlich um ein Merkmal aus der analogen Welt. Dieses können wir nicht ohne weiteres in einer konvergenten Medienwelt zur Anwendung bringen. Gerade im Internet haben sich die klassischen Grenzen zwischen Fernsehen, Radio und Zeitung inzwischen nahezu vollständig aufgelöst – und das übrigens in beide Richtungen. Darüber hinaus gibt es hervorragende Kooperationen zwischen Rundfunk und Presse, bei denen beide Seiten stark profitieren. Weiterlesen Zitiert: Woran Heike Raab die Konkretisierung des Telemedienauftrags misst