Paul Kirchhof ist der Meinung, „es wäre eine Frage der öffentlichen Aufklärung“ die Summe zu nennen, die das ZDF für den Erwerb der Rechte an der Champions League bezahlt hat. „Es handelt sich um öffentlich-rechtliche, zwangsweise erhobene Gelder, und darüber… Weiterlesen
Die ARD wolle in diesem Jahr 138 neue Filme abends um 20.15 Uhr als Erstausstrahlung bringen, sagte Programmdirektor Volker Herres am Dienstagabend in Hamburg. Laut derwesten.de erklärte ARD-Fernsehfilmkoordinatorin Verena Kulenkampff, dass ARD und ZDF insgesamt 500 Millionen Euro pro… Weiterlesen
… und an der Ehrlichkeit ihrer Transparenzoffensive zweifeln lässt, haben Lorenz Matzat und ich für carta dargestellt.
Die ARD erklärt: „Dem häufig formulierten Wunsch nach mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt Das Erste mit dieser Initiative im Netz gern nach und stellt in einem ersten Schritt die Sendeplatzprofile aller fiktionalen Fernsehfilm-Plätze und der wichtigsten Spielfilmplätze im Ersten ein. …
Der neu eingestellte Text umfasst Sendplatzbeschreibungen für alle fiktionalen Sendeplätze im Hauptabend (Einzelstücke, Reihen und Serien), die jeweiligen Mengengerüste für Erstsendungen sowie die durchschnittlichen Minutenpreise.
Fernsehfilm-Koordination und ARD Degeto verstehen das Projekt als work-in-progress und werden entsprechend die jeweiligen Sendeplätze kontinuierlich weiterentwickeln und auch Profile für weitere Sendeplätze als Information für Gremien, Verbände und Öffentlichkeit aufnehmen.“ (Hervorhebungen d.A.) Weiterlesen
Epdmedien (05/2013) veröffentlichte einen Artikel von Friedrich Schoch, Professor für Öffentliches Recht sowie seit 1998 im Nebenamt Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
„„Transparenz“ ist in den westlichen Demokratien zu einem mittlerweile unaufgebbaren Paradigma geworden. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008, in der die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen als grundgesetzkonform bestätigt worden ist, weist das Bundesverfassungsgericht die Schaffung von Transparenz im öffentlichen Sektor als „legitimen Zweck“ der Gesetzgebung in einer demokratischen Gesellschaft aus; eine damit verbundene Offenbarung personenbezogener Daten sei verhältnismäßig, weil das Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit sowie die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln Vorrang gegenüber dem Datenschutz hätten. Ergänzend bemerkt das Gericht, die Transparenz genieße deshalb gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten den Vorzug, weil die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter nicht die engere Privatsphäre der Betroffenen berühre.“ Weiterlesen