2004 wurde schon einmal darüber diskutiert, um wieviel Cent die Rundfunkgebühr erhöht werden soll. Die KEF hatte 109 Cent vorgeschlagen. Einige Ministerpräsidenten wollten weniger. Georg Milbradt, Edmund Stoiber und Peer Steinbrück wollten den Sendern nur 81 Cent zugestehen. Dazu hatten sie auch eine Rechnung vorgelegt. Die Sender versuchten die Politiker mit Absichtserklärungen von dieser Absicht abzuhalten. So erklärte die ARD im Jahr 2004:
Die ARD-Anstalten werden sich auch weiterhin bei ihren Gehaltstarifabschlüssen am finanziellen Volumen der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst als Obergrenze orientieren.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.“ Nun verlangen sie, „die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.“ Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz zum 22. Rundfunkändernungsstaatsvertrag gesondert erwähnt werden. Weiterlesen
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung,
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.
Nun verlangen sie,
die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.
Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation” vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz gesondert erwähnt werden. Weiterlesen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer. Weiterlesen