Til Schweiger dreht derzeit seinen „Kino-Tatort“ in Istanbul, Moskau, Hamburg und Berlin. Dies dauere noch bis zum 15. September. Warner Bros. Pictures Germany bringt den Film am 25. Februar 2016 in die Kinos. Damit komme seit 1980 zum ersten Mal wieder ein „Tatort“ in die Kinos, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Im ERSTEN wird der Hamburger Kino-„Tatort“ voraussichtlich 2018 zu sehen sein, verbreitet presseportal.de. Es gibt wilde Verfolgungsjagden und eine große Schießerei.
Doch wie kann es sein, dass ein mit Beitragsgeldern finanzierter Film zuerst im Kino läuft? Haben die Beitragszahlerinnen und -zahler nicht einen Anspruch auf eine Erstausstrahlung im Free-TV?
Ein normaler Tatort kostet zwischen 1,3 und 1,5 Mio. Euro. Acht Millionen Euro solle dieser Kino-Tatort kosten, verbreitet der Tagesspiegel unter Berufung auf andere Medien. Damit beteiligt sich der NDR für die ARD an einem Kinofilm – nur mit einem Teil der Kosten. Und so wird der Tatort wie eine Kinofilm vor der Erstausstrahlung im Fernsehen ausgewertet. Doch sind die Beitragsgelder nicht dafür gedacht, unabhängig von den Interessen und den Intentionen Dritter Programm zu machen? Was bezweckt man mit der Verlängerung der Tatort-Marke ins Kino? Sicher, die ARD beteiligt sich schon lange an der Filmfinanzierung. Doch es ist neu, das eine ARD-Marke in das Filmvermarktungssystem „ausgegliedert“, sich diesem „unterworfen“ wird. Das Alleinstellungsmerkmal einer Fernsehmarke – die Erstverwertung – wird so aufgegeben.
Übrigens arbeitet auch der WDR an einer Kinoversion für sein Münsteraner Duo.