Die Nutzung von Facebook-Fanseiten und sogenannten Social Plugins, beispielsweise dem „Gefällt mir“-Button, verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. So der Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert. Nur aufgrund dieser Verstöße gegen den Datenschutz forderte das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, diese Anwendungen abzuschalten – und kündigte aufsichtsbehördliche Maßnahmen an. Sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangen, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons den Internetnutzern hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten anbieten. Auch ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA rechtllich nicht gerechtfertigt.
Da Facebook in Irland und den USA nicht zu erreichen war, zog man Webseitenbetreiber in Deutschland zur Verantwortung. „Behörden und Unternehmen können kein rechtswidriges Internetangebot nutzen und dann geltend machen, für die Rechtswidrigkeit sei ein ausländisches Unternehmen zuständig.“ So Thilo Weichert in einem Beitrag für die FTD. „Es geht nicht nur darum, eine gerichtliche Klärung der bestehenden Rechtslage zu erhalten, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen. Ziel muss es ebenfalls sein, das Datenschutzrecht, das teilweise noch aus der Vorinternetzeit stammt, auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Das ULD hat bereits vor einem Jahr Formulierungsvorschläge gemacht.“