„Gegner des Freihandelsabkommens mit den USA fordern pauschal, „die Kultur“ müsse unbedingt geschützt werden. Das reicht vom Tatort bis zur Bayerischen Staatsoper. Aber was genau verteidigen sie da eigentlich?“, fragt Thomas Steinfeld in der Süddeutschen Zeitung (07.08.2014)
Und er stellt fest:
„Es dürfte keine Schwierigkeit sein zu erklären, welche Teile der „Kultur“ einem generell geltenden Freihandelsabkommen am ehesten zum Opfer fallen könnten: die Einrichtungen des kulturellen Erbes vor allem, die Denkmäler, Archive und Bibliotheken sowie, in Teilen wenigstens, die Bühnen, die Theater also, Opernhäuser und Konzerthallen.“ Genauso könne man erklären, „warum, ob und in welchem Maße es Musikschulen, Kunstschulen, Akademien und dergleichen geben soll“. Dies gelte auch für „Stipendien, Preise und Filmfördergelder“.
Doch warum wird in der Diskussion nicht differenziert? Warum wird die Kultur über einen Kamm geschert? Schließlich gebe es viele kulturelle Veranstaltungen, die auch kommerziellen Charakter haben. Zudem würden die Kulturfunktionäre wie auch Politiker auch auf die Wertschöpfung durch die Kultur- bzw. Kreativwirtschaft hinweisen, diese als Argument für Kulturförderung anführen und Kultur als Standortfaktor für unternehmerische Entscheidungen anführen. Kultur und Künste seinen also schon lange und in weiten Bereichen „ökonomisiert“.
„Offenbar will aber die Mehrheit der deutschen Kulturfunktionäre nicht, dass man über Inhalte und Strukturen, über Gründe und Maßnahmen redet. Lieber verlangen sie eine Art Generalschutzklausel für „Kultur“. Diese aber kann es und wird es nicht geben, weshalb durch das unbeirrte Beharren auf dem Großen und Ganzen ein ganz anderer Eindruck entsteht: dass hier nämlich eine Lobby wirkt, die tut, was alle Lobbys tun – nämlich das eigene Interesse zu befördern.“