„Auch Tillich kämpft“, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeutschen Zeitung. Doch geht es ihm um den Rundfunkbeitrag? Oder ist dieser nur Mittel zum Zweck? Sachsens Ministerpräsident „will 2014 Wahlen gewinnen, und kaum etwas ist populärer als die Empörung über die Rundfunkkosten.“ Und sie stellt fest: „Zeit und Ort, an dem die Neuigkeit verkündet wurde, sind kein Zufall: Zwei Wochen bevor die Gebührenrechner von der KEF es bekannt geben würden, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ließ Ministerpräsident Stanislaw Tillich, CDU, am Dienstag in Dresden die Nachricht fallen, fast beiläufig. Tillich wusste, dass sie wirken würde. Vielleicht hat er sich auch überlegt, wie einer dasteht, der so etwas in Aussicht stellt: eine allgemeine Kostensenkung von bis zu einem Euro des verhassten Rundfunkbeitrags.“
Viele schrieben über Tillichs Vorschlag. Doch keiner rechnete nach, unter welchen Bedingungen man auf diese Reduzierung kommen kann. Wenn man einen Euro des Rundfunkbeitrags auf alle aktuellen Gebührenzahler hochrechnet, kommt man, so die ARD sich nicht verrechnet hat, auf 415 Mio. Euro. Wenn man also den Rundfunkbeitrag innerhalb einer Beitragsperiode von vier Jahren um einen Euro senken will, braucht man also Mehreinnahmen von 1,66 Mrd. Euro. Zudem hatte die KEF für die aktuelle Beitragsperiode ein Defizit von 307 304 Mio. Euro für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgestellt. Somit müssten sich die Mehreinnahmen auf fast 2 Mrd. Euro belaufen, wenn der Beitrag um 1 Euro gesenkt werden sollte.
Allerdings zahlen ja schon alle den neuen Beitrag seit dem 1. Januar 2013. Um so länger dieser Beitrag von 17,98 Euro gezahlt wird, um so höher kann dann die Beitragsreduzierung ausfallen – zumindest für die Jahre 2015 und 2016. Falls also die Mehreinnahmen in den vier Jahren bei 1 Mrd. Euro liegen, kann der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 um 1 Euro sinken.
Allerdings setzt dies voraus, dass all die neuen und alten Ungerechtigkeiten im Beitragssystem bestehen bleiben und nicht zurückgenommen werden. So würde es schon ca. 40 Millionen Euro im Jahr (also 160 Mio. Euro in der Periode) kosten, die frühere Befreiungsregelung für Behinderte wieder einzusetzen.
Der Rundfunkbeitrag sollte in seinen Auswirkungen evaluiert werden. Dazu wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Es wurde von der Politik versprochen, Ungerechtigkeiten und zu starke Belastungen zu beseitigen.
Und somit ist klar: Umso größer die Reduzierung ausfällt, umso größer wird die Erhöhung zum 1. Januar 2017 sein – solange das bisher im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehaltene Prinzip beibehalten wird, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio Bestand und Entwicklung zu finanzieren ist.