Der Verband für Product-Placement laut evangelisch.de kritisiert, dass durch ARD und ZDF das Angebot an Filmen, die für bezahlte Produktplatzierungen geeignet seien, werde „Land künstlich und auf sehr ärgerliche Weise verknappt“ werde. So äußerte sich der Verbandsvorsitzende Otto Kettmann am letzten Donnerstag bei einem Fachkongress in Stuttgart. Für ihn sei unverständlich, dass ARD und ZDF auch bei Kino-Koproduktionen „die Produzenten in starkem Maße knebeln und ihnen verbieten, Product-Placement zu akquirieren“. Dadurch würden die Produzenten sowohl bei der Produktion als auch bei der anschließenden Vermarktung ihrer Filme geschädigt. ARD und ZDF sollten sich „hier etwas geschmeidiger“ zeigen und „bei Kinoproduktionen den Produzenten für das Thema Product-Placement freie Hand zu lassen“.
UPDATE (31.10.2013) ARD und ZDF wehren sich gegen den Vorwurf, dass sie bezahlte Produktplatzierungen in Kino-Koproduktionen ohne Not unterbinden. Im Rundfunkstaatvertrag sei vorgeschrieben, dass entgeltliche Produktplatzierungen beispielsweise in Kinofilmen nicht zulässig sind, wenn der Film vom Rundfunkveranstalter oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben worden ist.
Unentgeltliche Produktplatzierungen (sog. Produktbeistellungen) dürfen bei bestimmten Eigen- und Fremdproduktionen eingesetzt werden, sind aber in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen sowie in Ratgeber- und Verbrauchersendungen für alle Rundfunkveranstalter verboten. Produktplatzierungen sind entsprechend zu kennzeichnen. In Kindersendungen sind Produktplatzierungen jeglicher Art unzulässig.
Quelle: epdmedien, 30.10.2013