Die Leipziger Richter urteilten: Befreit werden können nur Empfänger bestimmter sozialer Leistungen wie Sozialhilfe, Bafög etc. Die Befreiung gilt nicht, wenn Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Kredit bestreiten.
Die Leipziger Richter urteilten: Befreit werden können nur Empfänger bestimmter sozialer Leistungen wie Sozialhilfe, Bafög etc. Die Befreiung gilt nicht, wenn Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Kredit bestreiten.