Kein eigenes Einkommen – das ist kein Befreiungsgrund, so urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Studentin aus Gießen muss nun zahlen. Der Hessische Rundfunk wollte von der Studentin Rundfunkgebühr haben, da diese über einen internetfähigen Computer verfügte. Sie klagte dagegen, da sie kein eigenes Einkommen habe und ihr Studium über einen Studienkredit finanziere.
Die Leipziger Richter urteilten: Befreit werden können nur Empfänger bestimmter sozialer Leistungen wie Sozialhilfe, Bafög etc. Die Befreiung gilt nicht, wenn Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Kredit bestreiten.
Was bleibt der Studentin: eine höheren Kredit aufzunehmen. Und dies für einen internetfähigen PC, mit dem sie zudem gar keinen Rundfunk empfangen könnte, wenn die Sender nicht das Internet erobert hätten