„Das Treiben von Werbung ist ebenso legitim wie das Anliegen, diese Werbung nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Deshalb halte ich es auch für überflüssig, sich lange mit Argumenten pro und contra aufzuhalten. Die Benutzung eines Werbeblockers bedarf keiner besonderen Begründung. Dass man die Werbung nicht sehen will, ist als Grund nämlich völlig ausreichend.“
Thomas Stadler, 18.10.2015 (online)