Oder erkannten sie damals schon die Chance, die rot-grüne Minderheitsregierung vorführen und Hannelore Kraft gegen Kurt Beck einsetzen zu können? Schließlich muss sich Hannelore Kraft zwischen einer Abstimmungs-Niederlage im Landtag und einer Niederlage von Kurt Beck als Chef der Rundfunk-Kommission der Länder entscheiden. Beim Jugendmedienstaatsvertrag entschied sie sich gegen Kurt Beck.
Beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag ließ also Hannelore Kraft die SPD gegen den von Kurt Beck ausgehandelten Staatsvertrag stimmen, um selbst einer Niederlage im Parlament zu entgehen. Dies war auch eine Entscheidung gegen die Position ihres Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann, der – trotz Detailkritik – lange für eine Zustimmung zum Staatsvertrag warb. Marc Jan Eumann folgte im Juli 2006 Kurt Beck als Vorsitzender der SPD-Medienkommission. In den letzten Jahren hat er Kurt Beck in der SPD medienpolitisch den Rücken frei gehalten und für dessen Kompromisse die Zustimmung der SPD mit organisiert. Nunmehr zeichnet sich für die SPD in NRW ein dauerhaftes Dilemma ab: Man kann Staatsverträge nur dann ratifizieren – also die Mehrheit im Landtag zur Zustimmung bewegen -, wenn man vorab mindestens eine der Oppositionsparteien einbezieht. Ob man CDU und/oder FDP in der Medienpolitik dazu bewegen kann, scheint fraglich. Schließlich haben sie die einmalige Chance, Kurt Beck als Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder sowie Marc Jan Eumann als Vorsitzenden der SPD-Medienkommission und Medienstaatssekretär als medienpolitisch handlungsunfähig vorzuführen. Schließlich ist es ja dann immer eine SPD-Ministerpräsidentin, die es nicht schafft, ihr Parlament zur Zustimmung zu bewegen.
Die CDU hat nicht nur deshalb ein Interesse, Kurt Beck vorzuführen, weil in Rheinland-Pfalz im März 2011 Landtagswahlen sind. Schließlich verklagt dieser die Länder – und damit auch die CDU-Länder – vor dem Bundesverfassungsgericht. Als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz klagt er gegen den ZDF-Staatsvertrag. Dabei hat er diesen Staatsvertrag, seitdem er Ministerpräsident ist (26.10.1994), 15 Jahre lang nicht in Frage gestellt. Er klagt sogar doppelt gegen sich, da er als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder federführend alle Rundfunkstaatsverträge vorbereitet und verhandelt hat.
Dieses Problem, dass sich Kurt Beck quasi selbst verklagt, kenne nur eine Lösung: “Man kann es nur lösen, indem er selber dieses Amt als Vorsitzender Rundfunkkommission auch niederlegt.” So Arne Wulff (CDU), der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein im Interview mit dem Radio1-Medienmagazin.
Auch die Grünen hatten übrigens eine Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag erwogen. Allerdings fehlen ihnen 12 Bundestagsabgeordnete, die ihr Begehren unterstützen. (Die LINKE hatte schon signalisiert, die Klage zu unterstützen.) Auf die Frage, ob er in Sachen Staatsvertrag nun mit den Grünen an einem Strang ziehe, meinte Beck – so digitalfernsehen.de: „Die Grünen haben den Ansatz, dass die Politik ganz aus den Gremien raus soll, das halte ich für falsch.“ Schließlich seien Parteien und Parlamentarier nicht schlechter legitimiert als etwa ein Sportverbandsvorsitzender. Dabei hatten die Grünen nie gefordert, dass die Parteien aus dem ZDF-Fernsehrat bzw. ZDF-Verwaltungsrat verband werden sollen. Kern ihrer Klage war die Dominanz der Exekutive, also der Regierungen, die zum einen Vertreter entsenden können und zudem einen großen Teil der Mitglieder des Fernsehrates in persona bestimmen dürfen. Doch gerade diese Staatsferne-Forderungen des Grünen-Antrags, wonach künftig keine Regierungsvertreter mehr in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sitzen sollen, gehen Kurt Beck zu weit.
Die Grünen fordern also keine Politikferne, sondern eine Staatsferne. Eine Staatsferne, die auch Kurt Beck als Vorsitzenden des ZDF-Verwaltungsrates treffen würde. Dabei deckt sich die SPD-Klageschrift des Kölner Verfassungsrechtlers Karl-Eberhard Hain in vielen Punkten mit den vom Mainzer Staatsrechtler Dieter Dörr formulierten, von der SPD als zu weitreichend kritisierten, Forderungen der Grünen.
Der nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) sagte nun laut Kölner Stadtanzeiger, die CDU-Landtagsfraktion hätte im Oktober zwar noch Gelegenheit gehabt, sich über das Vorhaben der Reform der Rundfunkgebühr frühzeitig zu informieren, doch habe die Union davon keinen Gebrauch gemacht. Die Unionsländer hätten das neue Gebührenmodell immer favorisiert.
Der nordrhein-westfälische Ex-Medienminister Armin Laschet (CDU) will die SPD-Minderheitsregierung offenbar zappeln lassen, so digitalfernsehen.de. Laschet sagte, die Fraktion habe sich mit der neuen Gebühr „in der Sache noch nicht beschäftigt und somit nichts entschieden“. Hier zeige sich erneut, „wie labil die Regierung ist“, so der CDU-Politiker. Und damit lässt er die Katze aus dem Sack. Die NRW-CDU will zeigen, „wie labil die Regierung ist“.
Der (NRW-)CDU geht es also weder um einen praktikablen Jugendmedienschutz, noch um eine gerechte Rundfunkgebühr. Ihre praktische Medienpolitik hat ihre Grundlage in ihrer Machtpolitik. Dass sie damit medienpolitischen Unsinn verhindert, ist nur eine glückliche Fügung. Derzeit ist man wohl bereit, Positionen der NRW-LINKEN zu übernehmen, um Hannelore Kraft in eine Auseinandersetzung mit ihren SPD-Kollegen zu treiben.