„Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass sich jedes der sechs Studios bilateral mit Sky UK auf vertragliche Beschränkungen verständigt hat, die Sky UK daran hindern, Verbrauchern außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands über Satellit und/oder online Zugang zu den dort angebotenen Pay-TV-Diensten zu geben. Ohne diese Beschränkungen könnte Sky UK nach kommerziellen Gesichtspunkten entscheiden, ob es seine Pay-TV-Dienste an diese Kunden, die sich für einen Zugang interessieren, verkauft, und zwar unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Auflagen und – im Falle von Online-Pay-TV – des einschlägigen nationalen Urheberrechts. …3131
Die EU-Kartellverschriften verbieten die Beschränkung des passiven Verkaufs, d. h. des grenzübergreifenden Verkaufs von Produkten im Binnenmarkt, der auf Anfrage der Verbraucher erfolgt und nicht auf ein aktives Werben des Verkäufers zurückgeht.“
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