Warum unternimmt die Politik nichts gegen Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten

Bleibt angesichts dieser untragbaren Situation die Frage: Wo ist eigentlich der Staat? … Zwei Vorhaben könnten einen Beitrag dazu leisten, jedenfalls etwas Abhilfe zu schaffen. Das erste ist die sehnlich erwartete und seit langem eingeforderte Veränderung der sogenannten „Verhaltensgrundsätze“ zwischen Presse und Polizei. Das zweite ist ein Vorstoß der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Gesetze nachzuschärfen. Nicht mehr nur Gewalt und Beleidigung, sondern ausdrücklich auch die „Störung der Tätigkeit der Presse“ unter Strafe zu stellen: mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. … Kühne-Hörmann begründete den Vorstoß so: Sprechchöre oder Trillerpfeifen, um Interviews zu verhindern, blieben ebenso häufig straflos, wie Fahnen und Transparente vor eine Kamera zu halten. Auch die gewaltfreie Blockade von Autos mit Berichterstattern bliebe ohne Ahndung. Notwendig sei aber auch, „gewaltlose Störungen“ unter Strafe zu stellen, gleichsam als Anerkennung des Staates, welche herausragende Rolle die Pressefreiheit spielt. Immerhin kennt das Gesetz bereits Strafen für die Störung der Religionsausübung, der freien Versammlung oder der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans.

Georg Mascolo, sueddeutsche.de, 31.01.2022 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)