Was ARD und Produzentenallianz zur Transparenz vereinbart haben

 

An Mittwoch erklärten ARD und Produzentenallianz, dass sie „Gemeinsame Leitlinien für Transparenz und Antikorruption beschlossen“ haben. (Presseerklärung)

 

Doch wie sieht dies nun konkret aus. In Punkt 3 der Vereinbarung heißt es: „Die Transparenz bezüglich der Produktionstätigkeit der Produzenten sowie der ARD-Landesrundfunkanstalten soll durch einen jährlichen, von den Sendern vorzunehmenden, Produzentenbericht erhöht werden. Der Produzentenbericht soll die Programmstunden und die Aufwendungen in den Bereichen Auftrags- sowie Koproduktion und Lizenzproduktion sowie nach Genres im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 RStV darstellen. Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Produzenten erklären ihren festen Willen, jegliche Form von Korruption weder zu dulden noch zu unterstützen.“

 

Folgt man diesem Verweis, so liest man im § 15 Rundfunkstaatsvertrag, in dem es um „Zulässige Produktplatzierung“ geht:

„Abweichend von § 7 Abs. 7 Satz 1 ist Produktplatzierung im Rundfunk zulässig

1. in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben wurden, sofern es sich nicht um Sendungen für Kinder handelt, oder

2. wenn kein Entgelt geleistet wird, sondern lediglich bestimmte Waren oder Dienstleistungen, wie Produktionshilfen und Preise, im Hinblick auf ihre Einbeziehung in eine Sendung kostenlos bereitgestellt werden, sofern es sich nicht um Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen, Sendungen für Kinder oder Übertragungen von Gottesdiensten handelt.

Keine Sendungen der leichten Unterhaltung sind insbesondere Sendungen, die neben unterhaltenden Elementen im Wesentlichen informierenden Charakter haben, Verbrauchersendungen und Ratgebersendungen mit Unterhaltungselementen.“

Dies kann man so lesen, dass der ganze Bereich der Information, Dokumentation, des Kinderfilms und damit fast des gesamten Animationsfilms nicht mit dargestellt wird.

 

Zudem bekommt man nur aggregierte Daten. Man kann also nicht sehen, welche Firmen in welchem Genre welche Auftragsvolumina zu welchen Konditionen erhalten hat.

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)