Was die Zeitungsverleger alles so wollen

 

Die Zeitungsverleger wollen Geld für Links. „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“ So beschloß es der CDU-FDP-Koalitionsausschuss am letzten Sontag (!).

Stefan Niggemeier kommentierte dies so: „Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik.“ Für ihn agiert die Nachrichtenagentur dapd propagandistisch und sachlich irreführend, da sie den Beschluss eines Leistungsschutzrechtes folgendermaßen meldet: „Das Urheberrecht im Internet soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition erheblich verbessert werden.“

Die Verleger halten jedoch nicht nur die Hand für sich zusätzlich auf, sie wollen auch noch Konkurrenz verhindern. Erst letzte Woche erklärten sie wieder einmal, dass sie auch keine regionale Werbung im bundesweiten TV wollen. Die ProSiebenSat.1-Mediengruppe plant, die Werbung im Kabel-TV zu regionalisieren. Der BDZV meint, dass „eine Umsetzung der Pläne gegen geltendes Recht verstoßen“ würde. Bereits 1986 (!) „habe das Bundesverfassungsgericht – im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Landesmediengesetz – entschieden, dass regional/lokal ausgespielte Werbung nationaler Fernsehsender den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Presse gefährden würde.“ Seitdem ist allerdings ein Vierteljahrhundert vergangen. Doch der BDVZ agiert so, als hätte sich die Medienlandschaft nicht geändert. Für sich selbst nimmt man alle Entwicklungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen – geht zum Beispiel ins Internet.

 

Bislang sei im Rundfunkstaatsvertrag eine entsprechende Regelung nicht notwendig gewesen, da nationale TV-Anbieter ihre Angebote aus technischen Gründen im Kabel- und im Satellitenbereich nicht hätten auseinanderschalten können. Umso wichtiger sei es, dass der Gesetzgeber jetzt rasch handele.

Bereits im Februar hatte die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) Kritik geäußert. Der APR-Geschäftsführer Stephan Ory verwies laut digitalfernsehen.de darauf, „dass die regionalen Werbemärkte nicht der Finanzierung bundesweiter Castings dienten, sondern die Finanzierungsquelle für die lokale und regionale Berichterstattung von Regional-TV und Radio seien.“ In den Bestimmungen der Landesmediengesetze sei festgehalten, dass „Werbeauseinanderschaltungen nur dann zulässig sind, wenn sie in eigenständige Programminhalte aus dem regionalen oder lokalen Bereich eingebettet sind.“

Fraglich ist, wie die Regionalisierung der Werbung aussehen kann. Wird man auf die lokale Ebene gehen? Die Kabelnetzbetreiber bedienen Gebiete über Ländergrenzen hinweg. Werden diese sich mit Pro7Sat1 darauf einigen können, lokale Werbung einzuspielen? Wer soll diese vor Ort akquirieren? Wie soll dies technisch umgesetzt werden? Und – verliert Pro7Sat1 dadurch nicht mehr, als es gewinnt? Schließlich werden dadurch die Reichweiten der über DVB-T und Satellit ausgestrahlten Webeblocks reduziert?

Eines macht die Diskussion allerdings deutlich: Zum einen will der BDZV alte Erbhöfe sichern und zum anderen neue – siehe Leistungsschutzrecht – schaffen.

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)