Was es heißt, alle KEF-Vorschläge umzusetzen

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff fordert immer wieder, dass die Sender die KEF-Vorschläge umsetzen, bevor der Rundfunkbeitrag erhöht werden kann.

Allerdings vergisst er gerne zwei Aufträge, die nicht an die Sender gehen, zu berücksichtigen.

Erstens: Es ist Sache der Länder zu prüfen, ob die finanzielle Ausstattung der Landesmedienanstalten aufgabengerecht bemessen ist. Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bereits 2017 in gemeinsamer Konferenz festgestellt, dass der feste prozentuale Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen zum Teil zu einer erheblichen strukturellen Überfinanzierung der Landesmedienanstalten führe (vgl. 21. Bericht, Tz. 337). Die Rechnungshöfe haben in verschiedenen Prüfverfahren festgestellt, dass durch diese Finanzierungsform unwirtschaftliches Verhalten gefördert werde.

Die Kommission schließt sich diesen Feststellungen an und weist – konsistent mit ihren Hinweisen im 19. bis 21. Bericht – darauf hin, dass der Anteil der Landesmedienanstalten aus dem Beitragsaufkommen überprüft werden sollte. (22. KEF-Bericht, Tz. 419 f.)

Zweitens: Aus der Evaluierung der angemeldeten Projekte sind weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale deutlich geworden. Die Kommission erwartet, dass die Anstalten größte Anstrengungen unternehmen, um die erkennbaren Wirtschaftlichkeitspotenziale zu realisieren. Im Hinblick auf die ARD erwartet die Kommission, dass die Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten – soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll – deutlich ausgeweitet werden. Allerdings wird die Hebung der Potenziale so lange unvollständig bleiben, wie der gesetzliche Auftrag, die Programmstruktur und das Programmvolumen aus der Betrachtung ausgeklammert werden.( 22. KEF-Bericht, S. 305)

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