Die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel wies in einer Stellungnahme zur Novelle des Landesmediengesetzes darauf hin, dass LfM etwa acht Prozent ihres Etat für die geplante „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“ bereit stellen soll, ohne dass das Aufgabenportfolio der LfM maßgeblich verändert wird. „Das wirft die Frage auf, ob die LfM derzeit nicht über ihren eigentlichen Bedarf finanziert wird. Der WDR fordert daher, dass auch bei der LfM durch ein unabhängiges Verfahren geprüft wird, ob sie bedarfsgerecht finanziert wird.
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat sich das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs durch die Kommission aus sechzehn unabhängigen Sachverständigen (KEF) bewährt. Dieses könnte entsprechend auf die Landesmedienanstalten übertragen werden.“