Weitere Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag

Rein ehrenamtlich betriebene Einrichtungen der Jugendarbeit bleiben beitragsfrei, da in diesen Einrichtungen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist. Aufwandsentschädigungen, die an die Ehrenamtlichen ausbezahlt werden, führen nicht zu einer entgeltlichen Beschäftigung

 

Gästezimmer, die ausschließlich für Jugendübernachtungen genutzt werden, sind unmittelbar privilegiert und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag für die Gästezimmer an. Alle weiteren Gästezimmer in dieser Einrichtung sind nicht beitragspflichtig.

 

Werden für die Sozialarbeitsstellen lediglich Raumeinheiten der Schule genutzt, fällt dafür kein gesonderter Beitrag an. Befindet sich die Arbeitsstelle in einem separaten Gebäude auf dem Schulgelände, handelt es sich um eigenständige Betriebsstätten, die jeweils gesondert beitragspflichtig sind.

 

 

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Auch der Deutsche Alpenverein hat sich wohl mit den Sendern geeinigt. Berghütten sind nun doch nicht beitragspflichtig. Man habe sich geeinigt, dass Berghütten keine Hotels seien (keine Zimmerschlüssel, keine Bettwäsche, kein Service, keine Betten sondern Schlafplätze, geschlossener Personenkreis als Benutzer, keine Stromdosen auf den Zimmern). Damit war das Thema erst einmal vom Tisch. Keine Rundfunkgebühren für den DAV.

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)