Rein ehrenamtlich betriebene Einrichtungen der Jugendarbeit bleiben beitragsfrei, da in diesen Einrichtungen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist. Aufwandsentschädigungen, die an die Ehrenamtlichen ausbezahlt werden, führen nicht zu einer entgeltlichen Beschäftigung
Gästezimmer, die ausschließlich für Jugendübernachtungen genutzt werden, sind unmittelbar privilegiert und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag für die Gästezimmer an. Alle weiteren Gästezimmer in dieser Einrichtung sind nicht beitragspflichtig.
Werden für die Sozialarbeitsstellen lediglich Raumeinheiten der Schule genutzt, fällt dafür kein gesonderter Beitrag an. Befindet sich die Arbeitsstelle in einem separaten Gebäude auf dem Schulgelände, handelt es sich um eigenständige Betriebsstätten, die jeweils gesondert beitragspflichtig sind.
Mehr dazu hier
Auch der Deutsche Alpenverein hat sich wohl mit den Sendern geeinigt. Berghütten sind nun doch nicht beitragspflichtig. Man habe sich geeinigt, dass Berghütten keine Hotels seien (keine Zimmerschlüssel, keine Bettwäsche, kein Service, keine Betten sondern Schlafplätze, geschlossener Personenkreis als Benutzer, keine Stromdosen auf den Zimmern). Damit war das Thema erst einmal vom Tisch. Keine Rundfunkgebühren für den DAV.