Zum Programmauftrag ist im MDR-Staatsvertrag im § 6 festgehalten: „Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.“
Aussagen zum Sport finden sich nur an zwei Stellen.
- In § 12 ist zur Werbung festgehalten, dass der MDR bei Sportsendungen Ausnahmen für Werbeunterbrechungen festlegen kann.
- In § 19 ist aufgeführt, dass der Deutsche Sportbund einen Vertreter in den Rundfunkrat entsenden kann (der zudem aus Sachsen kommen soll).
Öfter findet man den Sport nicht im MDR-Staatsvertrag.