Wie die KommAustria feststellte, dass der ORF für Übertragungsrechte der Champions League keine überhöhten Preise zahlte

„Die KommAustria konnte durch eine vertrauliche Befragung ermitteln, in welchem Rahmen aus dem österreichischen Markt Gebote für die UEFA-Rechte abgegeben wurden bzw. zu welchem Preis der ORF den Zuschlag erhielt. Mit Hilfe dieser Werte konnte die RTR-GmbH in einem methodisch neuartigen, schlüssigen Amtsgutachten für die KommAustria den Nachweis erbringen, dass sich der ORF durch seine Beteiligung an der Versteigerung der UEFA-Rechte nicht wettbewerbsverzerrend verhalten hat.

 

Dazu wurde der ORF in einer Wirtschafts-Simulation zu einem Privatsender ohne Einnahmen aus Programmentgelt „umgerechnet“. Unter dieser Voraussetzung wurden die im Umfeld der Champions League-Übertragungen realistisch zu erzielenden Werbeeinnahmen, aber auch der Wert strategischer Effekte wie Zuseher-Bindung und Image-Gewinn berechnet. So konnte auf Grundlage des Gutachtens festgestellt werden, dass der Erwerb der UEFA Champions League-Rechte zu dem tatsächlich gezahlten Preis für den ORF auch ohne Einkünfte aus Programmentgelt leistbar und dementsprechend unter kaufmännischen Kriterien gerechtfertigt war.“

 

Dies stellte die KommAustria in einer Entscheidung vom 24. Juni 2015 fest. Sie hatte den Erwerb der Fußball-Übertragungsrechte der UEFA Champions League für die Saisonen 2015/16 bis 2017/18 überprüft.

 

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