Wieder ein Urteil gegen die PC-Gebühr

 

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass beruflich genutzte PCs nicht gebührenpflichtig sind, wenn der Besitzer am selben Ort bereits Rundfunkgebühren für andere privat genutzte Geräte zahlt.

 

In der Urteilsbegründung verweisen die Richter darauf, dass im vorliegenden Fall der Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit nach § 5 Absatz 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags erfüllt sei. Der Wortlaut dieser Vorschrift zur Zweitgerätefreiheit spreche dafür, dass es hierbei nicht darauf ankomme, ob das im selben Haushalt befindliche Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde. Die gegenteilige Auslegung, nach der das Erstgerät ausschließlich der nicht-privaten Nutzung zugeordnet werden müsse, um den gewerblichen PC dann als gebührenfreies Gerät einordnen zu können, entspräche nicht dem Grundsatz der Normklarheit.

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)