„Transparency International Deutschland“ fordert in einer neuen Studie die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender auf, ihre Auftragsvergaben transparenter zu machen. So heißt es in dem „Nationalen Integritätsbericht Deutschland“, der im Januar 2012 veröffentlicht wird und aus dem die Funkkorrespondenz zitiert: „In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Skandale und Affären im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Auftragsproduzenten bzw. einzelnen Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt (Kinderkanal, Unterhaltungs- und Sportsektor des Mitteldeutschen Rundfunks, Drehbuchaffäre beim NDR etc.). Es ist daher anzuraten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem jährlichen detaillierten Produzentenbericht darüber Auskunft gibt, wofür welche Gebühreneinnahmen verwendet werden“. Dieser Passus finde sich im Medienkapitel (Punkt 11) des Berichts, der allgemein über den Stand der Transparenz resp. die Korruptionsanfälligkeit verschiedener Sektoren der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft Auskunft gibt.
Mit dieser Forderung greife Transparency auf einen Vorschlag der Kölner Unternehmensberatung HMR International zurück, den diese bereits im Februar 2001 in ihrer Produzentenstudie „Fernsehmarkt Deutschland“ vorgestellt hatte, so die Funkkorrespondenz.
Zuletzt hatte die Produzentenallianz Anfang des Jahres im Zusammenhang mit dem Kika-Skandal einen solchen Transparenzbericht eingefordert, da es „keine wirkliche Transparenz bei ARD und ZDF und ihren Gemeinschaftsunternehmen ARTE oder KI.KA über die Höhe der zur Verfügung stehenden Programmmittel und ihre Verteilung im Programm“ gebe. Die Produzentenallianz wollte die Intendanten ansprechen, um in Zukunft die jährliche Vorlage von detaillierten Programm-Kennziffern einzufordern. „Öffentlichkeit und Produktionswirtschaft in Deutschland haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie viele Mittel konkret für Auftrags- und für Eigenproduktionen der Sender aufgewendet werden“, erklärte Produzentenallianz-Geschäftsführer Christoph Palmer. Er verwies darauf, dass die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) der Europäischen Kommission vom 10.3.2010 sende- bzw. investitionsbezogene Quoten für das Programm vorsieht, die auch überprüfbar sein müssten.
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