Wurden die ARD-Hörfunkprogramme aus der Fernsehgebühr subventioniert?

Willi Steul, der Intendant des Deutschlandradios, argumentiert:  „Einige unserer Hörerinnen und Hörer argumentieren, dass sie nur für das bezahlen möchten, was sie auch nutzen. Doch gerade die mit hohen Kosten verbundenen Hörfunkangebote wie Hörspiele, Konzertübertragungen oder Radiofeatures könnten nicht allein von denjenigen finanziert werden, die diese Programme auch tatsächlich einschalten.“

 

Für das Deutschlandradio mag dies so stimmen. Schließlich erhält es von jedem Beitragszahler 39 Cent im Monat – und dies unabhängig davon, ob er das Programm hört. Doch subventioniert die ARD ihre Hörfunkprogramme mit Fernsehmitteln, wie es in der letzten Zeit immer mal wieder dargestellt wurde? Ein erster Blick auf die Zahlen lässt etwas anderes vermuten.

Die Rundfunkgebühr setzte sich bisher (bis 31.12.2012) aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr zusammen. Die Grundgebühr, aus der das Radioangebot finanziert wird,  lag letztes Jahr bei 5,76 Euro im Monat, die Fernsehgebühr bei 12,22 Euro. Von der Fernsehgebühr gingen im Jahre 2012 4,735 € an das ZDF. Grob gerechnet müssten also die Ausgaben von Radio und Fernsehen im Verhältnis 1 zu 1,5 liegen. Ist das Verhältnis geringer, so würden Fernsehmittel für den Hörfunk eingesetzt – könnte man zumindest annehmen.

Allein der Etat des ERSTEN lag im Jahre 2012 bei über 1,6 Mrd. Euro. Dies macht alleine fast 30% der ARD-Gesamteinnahmen aus. Auch betragen die Etats der Fernsehdirektionen in den einzelnen ARD-Anstalten ein Mehrfaches im Vergleich zu den Etats der Hörfunkdirektionen.  So plant der WDR für 2013, 88 Mio. Euro in das Radio-Programm und 399 Mio. Euro in das Fernsehprogramm zu stecken. Wenn also der Hörfunk durch Mittel aus der Fernsehgebühr querfinanziert wurde, dann müsste diese Rechnung einmal offengelegt werden. Allerdings würde dies auch offenbaren, dass die ARD bei der KEF in den letzten Jahren eine falsche „Anmeldung“ benötigter Mittel vorgenommen hat. Schließlich sollen die finanziellen Mittel für Radio sowie Fernsehen getrennt voneinander beantragt werden.  Eine Querfinanzierung von Hörfunkangeboten aus der Fernsehgebühr hätte falsche Angaben der ARD gegenüber der KEF zur Voraussetzung.

 

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