„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in der Tat die Verpflichtung, ihrem Kunden, dem Zuschauer und der Zuschauerin, darzulegen, warum diese Abgabe die Rundfunkgebühr ablöst. Dieser sind sie nur unzureichend nachgekommen“, so Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann, der zugleich die Medienpolitik der von der Union regierten Bundesländer koordiniert, laut welt.de gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“.
Er erwarte, „dass durch entsprechende Maßnahmen über Fernsehen und Radio aber auch durch direkte Zielgruppenansprachen zum Beispiel bei Handwerkern und Kleinbetrieben, die Umstellung der Gebühr auf eine Abgabe gründlich erläutert wird“.