Zitat: Periodenübergreifende Überschüsse nicht finanzbedarfsmindernd bei der Beitragsermittlung ansetzen

Bei der Bewertung des Eigenkapitals einer Rundfunkanstalt sind keine betriebswirtschaftlichen Maßstäbe anzulegen, wie es bei privatwirtschaftlichen Unternehmen der Fall wäre. Rundfunkanstalten sollen zur Erfüllung ihres Auftrags auskömmlich finanziert werden. Die Bildung von periodenübergreifenden Rücklagen ist dabei nicht vorgesehen. Sollten Anstalten dennoch periodenübergreifendes Eigenkapital ausweisen, würde dies sich bedarfsmindernd für die nachfolgende Beitragsperiode auswirken, weil die KEF das Eigenkapital bei der Bestimmung der Eigenmittel berücksichtigt. Trotzdem kann Eigenkapital dabei helfen, Risiken abzufedern und unvorhergesehene sowie spontane Krisen zu überwinden. […]

Nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist bei der Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der ARD-Rundfunkanstalten durch die KEF eine sog. Konzernbetrachtung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass nicht für jede Landesrundfunkanstalt ein individueller, sondern nur ein gemeinsamer Finanzbedarf für alle ARD-Rundfunkanstalten ermittelt wird, der sämtliche Ausgaben und Erträge berücksichtigt.

Darüber hinaus bestimmt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, Überschüsse am Ende der Beitragsperiode vom Finanzbedarf für die folgende Periode abzuziehen. Diese Vorgabe und die Konzernbetrachtung führen dazu, dass dann, wenn einzelne Landesrundfunkanstalten Überschüsse erzielen, sich dies auch für diejenigen Anstalten bedarfsmindernd auswirkt, die keine Überschüsse ausweisen. Insbesondere für kleinere, finanzschwache Rundfunkanstalten wie Radio Bremen hat dies negative Auswirkungen, weil sich deren zugebilligter Finanzbedarf durch die Eigenmittel der anderen Rundfunkanstalten reduziert. Hierdurch werden Ungleichgewichte in der finanziellen Ausgestaltung der Landesrundfunkanstalten weiter verschärft.

Zudem wird den Landesrundfunkanstalten durch die vollständige Anrechnung von periodenübergreifenden Überschüssen zum Teil die Möglichkeit genommen, kurzfristig auf Risiken und Krisen finanziell zu reagieren. Dies liegt u. a. daran, dass die KEF in der Regel nur alle vier Jahre eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags gibt. Krisen verschiedener Arten können jedoch kaum vorhersehbar und ohne größeren zeitlichen Vorlauf auftreten, wie zum Beispiel die derzeit mit dem Krieg in der Ukraine verbundenen Folgen. […]

Eine Möglichkeit zur Verbesserung der finanziellen Ausstattung Radio Bremens sowie zur Stärkung der Krisenresilienz sieht der Rechnungshof in zu verändernden staatsvertraglichen Vorgaben zur Eigenmittelanrechnung. Er empfiehlt, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich periodenübergreifende Überschüsse in begrenztem Umfang nicht bedarfsmindernd für die kommende Beitragsperiode auswirken. Damit würde den Rundfunkanstalten unter anderem die Möglichkeit gegeben, kurzfristig auf Krisen zu reagieren, deren finanzielle Auswirkungen im Finanzmittelbedarf noch nicht enthalten sind.

Sonderbericht des Rechnungshofs Bremen nach § 99 LHO zur finanziellen Lage sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung Radio Bremens, S. 10/12 f./18 f. (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)