„Der Handlungsspielraum der Regulierung wird umso mehr eingeschränkt, als bei TTIP der sogenannte Negativlistenansatz angewandt wird: Alles, was nicht klar als Ausnahme im Vertrag definiert wird, ist der Handelsliberalisierung unterworfen. Hier zukunftssichere Sprachregelungen zu finden, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer. Bereits der Positivlistenansatz kann zu Fehleinschätzungen führen, wie das Beispiel Neuseeland zeigt. Dort wurden die audiovisuellen Medien in GATT vorbehaltlos dem Marktzugang unterstellt. So war es dann nicht mehr möglich, Quoten für die stark gesunkene Rundfunkberichterstattung über lokale Nachrichten einzuführen.“
Tabea Rößner, Medienkorrespondenz 5/2015
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Georg Dederer zu „TTIP und Kultur – Effektive Sicherung staatlicher Regulierung zum Schutz und zur Förderung kultureller Vielfalt im geplanten Freihandelsabkommen EU-USA“