Das neue Modell sieht so aus: Empfiehlt die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um fünf Prozent oder weniger, geht diese Empfehlung in Recht und Gesetz über – sofern die Bundesländer keinen Widerspruch einlegen. Dabei gibt es, je nach Höhe der Empfehlung, unterschiedliche Hürden.
- Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 0 und 2 Prozent, müssen 3 Länder widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 2 und 3,5 Prozent, müssen 2 Länder widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 3,5 und 5 Prozent, muss 1 Land widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung über 5 Prozent, ist in jedem Fall eine staatsvertragliche Festsetzung erforderlich (aktuelles Verfahren)
Die aktuelle KEF-Empfehlung zur Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent (auf dann 18,94 Euro monatlich) sind 0,8 Prozent Steigerung pro Jahr, also 3,2 Prozent für die gesamte Beitragsperiode. Nach dem neuen Modell hätten also zwei Länder widersprechen müssen, wenn sie die Erhöhung vorläufig hätten blockieren wollen.
Timo Niemeier, dwdl.de, 22.11.2024 (online)