Auf Anfrage der F.A.Z. hat der „Beitragsservice“ verraten, wie viele Klagen es gegen den Rundfunkbeitrag gibt. Die Zahl lässt aufhorchen. Wie sich die Sender im Klagefall verhalten, auch. […]
Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ sagte der F.A.Z. auf Anfrage, dass der Anteil derjenigen, die ihre Beitragspflicht gerichtlich überprüfen lassen, „im Promillebereich“ liege. Es gebe rund 47 Millionen Beitragskonten. Zudem sei die Entwicklung der Klagezahlen seit mehreren Jahren rückläufig.
Beitragsschuldner verklagen nicht den in Köln beheimateten „Beitragsservice“, der als Inkassostelle nicht rechtsfähig ist, sondern die örtlich zuständige Rundfunkanstalt. Diese Anstalten hinterlegen den Ausgang jedes Gerichtsverfahrens im Nachgang im Beitragskonto des Klägers. […]
Indes werden zahlreiche Fälle gar nicht entschieden, da die Sendeanstalten den Rechtsstreit für erledigt erklären und Beitragsforderungen erlassen. Diese sogenannte „Erlasspraxis“ führt dazu, dass die Verfahren ohne Urteil enden. Schließlich bestätigte der Beitragsservice auch, dass eine Mitarbeiterin als Autorin am Beck‘schen Kommentar zum Rundfunkrecht mitwirkt. Die Tätigkeiten, die im Rahmen der Kommentierung anfallen, erfolgten „nahezu ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit“.
Jochen Zenthöfer, faz.net, 24.06.2024 (online)