Die für die TV-Einschaltquoten in Deutschland zuständige AGF Videoforschung erweitert zum Jahreswechsel das Messsystem. Fortan werden auch die Live-Streams der Sender bei der Auswertung als Standard berücksichtigt. […]
Eine Voraussetzung für die Umstellung auf den Marktstandard Bewegtbild ist die Ausweitung der Grundgesamtheit im AGF-Panel, die derzeit im Marktstandard TV die „Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten mit mindestens einem Fernsehgerät in Gebrauch und einem deutschsprachigen Haupteinkommensbezieher“ umfasst. Da in einer steigenden Anzahl an Haushalten, insbesondere in jüngeren Zielgruppen, kein TV-Gerät genutzt wird, wird die Grundgesamtheit im Marktstandard Bewegtbild um die sogenannten Non-TV-Haushalte erweitert. In diesen Haushalten ist kein „Big Screen“ vorhanden, jedoch mindestens ein Gerät, mit dem Streaming-Content empfangen werden kann (PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Das Potenzial der Grundgesamtheit Bewegtbild im Jahr 2024 umfasst 40,478 Millionen Haushalte mit insgesamt 78,271 Millionen Personen ab 3 Jahren. Auf die Grundgesamtheit TV entfallen davon 38,930 Millionen Haushalte mit 75,546 Millionen Personen.
Michael Müller, blickpunktfilm.de, 04.12.2023 (online)