„Sie müsste den Einnahmen entsprechen, die man mit einer kommerziellen On-Demand-Nutzung der Produktion erzielen würde. In der Politik wurde ein Betrag von 30 bis 40 Millionen Euro für sämtliche Auftragsproduktionen von ARD und ZDF im Jahr genannt, also Fernseh- und Dokumentarfilme sowie Serien. Diesen bedarf müssten die Sender bei der KEF anmelden. …
Berechnungsgrundlage sind die Ausgaben von ARD und ZDF für Auftragsproduktionen; das sind jeweils circa 500 Mio. pro Jahr. Die Produzenten würden 4,5 Prozent als Vergütung für die Mediathekenauswertung erhalten. Das entspricht in etwa den Einnahmen, die durch eine kommerzielle Nutzung mittelfristig erzielbar wären. …
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist kein Gegenstand, sondern ein Bündel von Rechten. Wenn ein Recht dazukommt, wie das bei On-Demand der Fall ist, muss es gesondert vergütet werden.“
Oliver Castendyk, Leiter der Sektion Entertainment der Produzentenallianz, Blickpunkt:Film, 30/2015