Die Anstalten melden ihren Bedarf entsprechend des Auftrags an. Doch hier gibt es Defizite. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht den Sendern Reduzierungen bei Spartenprogrammen. Davon haben sie bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Länder werden sich in den nächsten Wochen mit der KEF-Empfehlung und auch damit beschäftigen, wie die Anstalten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Einsparungen genutzt haben. Und natürlich arbeitet die Rundfunkkommission auch weiter an eigenen Vorschlägen. Wir haben damit zwei parallele Verfahren: die Erarbeitung des Reformstaatsvertrags bis zum Herbst und die dritte Stufe im Beitragsverfahren. Beide Prozesse werden wir im Herbst zusammenführen.
Heike Raab, faz.net, 26.02.2024 (online)