ARD und ZDF müssen ihren Etat für Sport-Übertragungsrechte nicht kürzen. Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich am Freitag auf eine Festschreibung des aktuellen Etats von etwa fünf Prozent der zusammengerechneten Gesamtausgaben beider Sender, wie aus dem neuen Entwurf für einen Reformstaatsvertrag hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. […]
Nach der vorgesehenen Regelung besteht ein „angemessenes Verhältnis zum Gesamtaufwand“ dann, wenn für Sportrechte nicht mehr als fünf Prozent des anerkannten Gesamtaufwands in einer Rundfunkbeitragsperiode ausgegeben werden. Dabei werden die entsprechenden Ausgaben von ARD und ZDF zusammengerechnet. „Hintergrund ist, dass sich ARD und ZDF an den besonders teuren Rechtepaketen gemeinsam beteiligen“, heißt es in den Anmerkungen zum Entwurf. Damit sind etwa Rechte für Welt- und Europameisterschaften im Fußball gemeint.
Weil die Sender in der Praxis an ihren Gesamtausgaben ansetzten, würden diese auch hier als Bezugsgröße angesetzt, heißt es weiter. In einem früheren Entwurf, den die Länder Ende September öffentlich zur Anhörung gestellt hatten, war noch der Programmaufwand die Bezugsgröße. Demnach sollte der Status Quo, bei dem Sportrechte etwa acht bis zehn Prozent des gesamten Programmaufwands ausmachen, um einen mit „X“ benannten Faktor gekürzt werden.
epd medien, 28.10.2024 (online)