Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Ausgewogenheitsklagen damit einen Raum eröffnet. Im Rechtsstaat darf der Weg zu Gerichten nicht künstlich verbaut werden.
Aber es kann auch nicht sein, dass Verwaltungsgerichte über die Zukunft von ARD und ZDF entscheiden. Deshalb ist es richtig, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht urteilt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk mangels Geld sterben muss. Schließlich lebt der ÖRR, der im Grundgesetz nicht erwähnt wird, davon, dass ihm Karlsruhe eine zentrale Funktion für die Demokratie zugesprochen und umfassende Regeln gegeben hat.
Es wird also bald neue Klagen bei allen 51 deutschen Verwaltungsgerichten geben, von Greifswald bis Sigmaringen – mit dem Ziel, dass sie den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Ein Selbstläufer wird das allerdings nicht. Schon in der ersten Runde sind die Hürden hoch. […]
Werden ARD und ZDF nun in die Defensive gedrängt, weil sie sich landauf, landab gegen den Vorwurf der Unausgewogenheit verteidigen müssen? Nicht unbedingt. Der ÖRR könnte auch die Chance ergreifen, sich selbstbewusst zu präsentieren, als faktenstarke Informationsbasis, die aber zur Orientierung auch linken, liberalen und rechten Haltungsjournalismus anbietet. Diese Marketing-Bühne sollte er sich nicht entgehen lassen.
Christian Rath, taz.de, 20.10.2025 (online)

